Ein Waiver im Kontext eines US-Visums bedeutet Befreiung vom Interview. Dieses spezielle Verfahren ermöglicht es bestimmten Antragstellern, auf ein persönliches Gespräch in der US-Botschaft oder im US-Konsulat zu verzichten. Dies spart Zeit und Aufwand sowohl für den Antragsteller als auch für die Konsularbeamten. Die Interviewbefreiung gilt oft für Verlängerungen oder Anträge auf Visa der gleichen Kategorie wie ein zuvor erteiltes Visum.
Ein Waiver wird unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. Antragsteller unter 14 Jahren oder ab 80 Jahren sind in der Regel vom Interview befreit, unabhängig davon, ob es sich um den ersten Antrag oder eine Verlängerung handelt. Andere Antragsteller mit einem gültigen oder abgelaufenen Visum können ebenfalls berechtigt sein, wenn sie alle folgenden Anforderungen erfüllen:
Für Anträge auf Visa der gleichen Kategorie:
- Der Antragsteller beantragt das Visum im Konsulat seines üblichen Wohnsitzes.
- Der Antrag betrifft die gleiche Visa-Kategorie und -Klasse, den gleichen Reisepass und die gleiche Staatsangehörigkeit wie das vorherige Visum.
- Der Antragsteller war mindestens 14 Jahre alt, als das vorherige Visum erteilt wurde.
- Das vorherige Visum enthielt nicht die Begriffe “clearance”, “waiver” oder “blanket”.
- Das vorherige Visum ist noch gültig oder ist innerhalb der letzten 48 Monate abgelaufen.
Für Anträge auf eine neue Visa-Kategorie:
- Der Antragsteller beantragt das Visum im Konsulat seines üblichen Wohnsitzes.
- Dem Antragsteller wurde bereits ein Nichteinwanderungsvisum (ausgenommen B-Visum) von einem Konsularbeamten mit dem gleichen Reisepass und der gleichen Staatsangehörigkeit erteilt und er wurde interviewt.
- Der Antragsteller war mindestens 14 Jahre alt, als das vorherige Visum erteilt wurde.
- Das vorherige Visum enthielt nicht die Begriffe “clearance”, “waiver” oder “blanket”.
- Das vorherige Visum ist noch gültig oder ist innerhalb der letzten 48 Monate abgelaufen.
Um einen Interview-Waiver zu erhalten, müssen Antragsteller alle erforderlichen Dokumente einreichen, einschließlich eines gültigen Reisepasses, der DS-160-Bestätigungsseite und eines Passfotos gemäß den Vorgaben. Der Visumantrag wird über einen autorisierten Kurierdienst an die Botschaft übermittelt.
Für Kinder unter 14 Jahren ist zusätzlich eine Einverständniserklärung der Eltern sowie weitere unterstützende Dokumente erforderlich, abhängig von der Staatsangehörigkeit und dem Familienstand der Eltern. Die Bearbeitungszeit für Anträge mit Interview-Waiver beträgt in der Regel drei bis sechs Wochen. In einigen Fällen kann die Botschaft ein persönliches Interview verlangen.