Ein vietnamesischer Reisepass, der auf Provinzebene ausgestellt wird, ist ein Reisedokument, das von der Provinzpolizeibehörde an vietnamesische Staatsbürger ausgestellt wird, die ins Ausland reisen möchten. Der Prozess der Beantragung eines solchen Reisepasses umfasst drei Hauptschritte: Vorbereitung der Unterlagen, Einreichung der Unterlagen und Erhalt des Reisepasses.
Schritt 1: Vorbereitung der Unterlagen
Staatsbürger müssen alle Unterlagen gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen vorbereiten. Die Unterlagen umfassen Ausweisdokumente wie Personalausweis/Bürgerausweis, Antragsformular für die Passerteilung, Passfotos gemäß den Vorschriften usw. Eine sorgfältige Vorbereitung der Unterlagen von Anfang an trägt dazu bei, dass der Antragsprozess schnell und reibungslos abläuft.
Schritt 2: Einreichung der Unterlagen
Der Antragsteller kann die Unterlagen direkt bei der Einwanderungsbehörde der Provinzpolizeibehörde während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Feiertagen) einreichen. Bei der Einreichung der Unterlagen muss der Antragsteller einen gültigen Personalausweis/Bürgerausweis oder Reisepass zur Vorlage mitbringen.
Darüber hinaus können Antragsteller die Unterlagen auch online über das Nationale öffentliche Dienstleistungsportal oder das öffentliche Dienstleistungsportal des Ministeriums für öffentliche Sicherheit einreichen und ergänzende Unterlagen per Post einreichen, falls erforderlich. Erstantragsteller müssen den Antrag bei der Einwanderungsbehörde der Provinzpolizeibehörde ihres ständigen oder vorübergehenden Wohnsitzes stellen; Inhaber eines Personalausweises können den Antrag bei der Einwanderungsbehörde der Provinzpolizeibehörde ihrer Wahl stellen. Antragsteller, die bereits einen Reisepass besessen haben, können den Antrag bei der Einwanderungsbehörde der Provinzpolizeibehörde ihrer Wahl stellen.
Die Einwanderungsbeamten nehmen die Unterlagen entgegen und prüfen deren Rechtmäßigkeit und Inhalt. Sind die Unterlagen vollständig und gültig, stellt der Beamte eine Empfangsbestätigung aus und fordert die Zahlung der Gebühr. Sollten Unterlagen fehlen oder ungültig sein, wird der Beamte den Antragsteller anweisen oder informieren, wie die Unterlagen zu vervollständigen sind. Anträge, die die Voraussetzungen nicht erfüllen, werden abgelehnt und schriftlich oder über das öffentliche Dienstleistungsportal unter Angabe der Gründe beantwortet.
Schritt 3: Erhalt des Reisepasses
Der Antragsteller kann den Reisepass persönlich bei der Einwanderungsbehörde der Provinzpolizeibehörde gemäß der Empfangsbestätigung abholen. Bei der Abholung des Reisepasses muss die Empfangsbestätigung und der Personalausweis/Bürgerausweis zum Abgleich mitgebracht werden. Antragsteller können den Reisepass auch per Post erhalten und müssen die Versandkosten tragen. Die Ausstellung des Reisepasses erfolgt in der Regel von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen). Wird der Reisepass nicht ausgestellt, antwortet die Einwanderungsbehörde schriftlich oder über das öffentliche Dienstleistungsportal unter Angabe der Gründe.